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Ratgeber

Glasflächen markieren: Was in Kärnten gilt

Glastüren und Glaswände übersieht man leicht. Wer dagegen läuft, kann sich schwer verletzen. Deshalb müssen Glasflächen in vielen Gebäuden markiert werden, und zwar nicht nur in barrierefreien. Hier lesen Sie, wann die Markierung Pflicht ist, wie hoch und wie kontrastreich sie sein soll und wann Sie keine brauchen.

Stand: Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die Kärntner Bauvorschriften mit der OIB-Richtlinie 4 und die Vorgaben Ihrer Baubehörde.

Zweiflügelige Ganzglastür mit zwei rot-weißen Streifen, die zur Mitte hin schräg nach unten laufen

Pflicht nach Kärntner Baurecht

Vier Fragen entscheiden, ob Sie markieren müssen.

In Kärnten gilt dafür die OIB-Richtlinie 4 „Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit“, Ausgabe Mai 2023. Die Kärntner Bautechnikverordnung 2024 erklärt sie für verbindlich: Wer sie einhält, erfüllt die Kärntner Bauvorschriften.

  1. 1 · Ort

    Ist der Bereich allgemein zugänglich?

    Gemeint sind Bereiche, die regelmäßig von verschiedenen Menschen benutzt werden, etwa von Kunden, Besuchern, Lieferanten oder Bewohnern. Das sind zum Beispiel Eingänge, Foyers, Gänge und Stiegenhäuser von Geschäften, Büros, Praxen, Schulen, Ämtern und Betrieben, aber auch von Wohnhäusern.

    • Nicht dazu zählen: Häuser mit höchstens drei Wohnungen, Reihenhäuser, die nur zum Wohnen dienen, und alles innerhalb einer Wohnung.

    Ob ein Gebäude barrierefrei sein muss, spielt hier keine Rolle. Die Glasmarkierung gilt in allen Gebäuden mit allgemein zugänglichen Bereichen.

  2. 2 · Glas

    Kann man dagegen laufen?

    Markiert werden durchsichtige Flächen, bei denen man mit einem Aufprall rechnen muss: Glastüren, Glaswände, Fixverglasungen und ähnliche Flächen, an denen Menschen vorbeigehen oder auf die sie zugehen.

    • Die Markierung muss kontrastieren, also sich deutlich vom Hintergrund abheben.
    • Sie muss bei Tag und bei Nacht gut zu sehen sein, von innen wie von außen.
  3. 3 · Ausnahmen

    Rahmen oder Sockel?

    Keine Markierung braucht es nach der OIB-Richtlinie bei

    • Glastüren mit einem kontrastierenden Rahmen am Türflügel, der mindestens 10 cm breit ist,
    • Glasflächen mit einem kontrastierenden Sockel, der mindestens 30 cm hoch ist.

    Die ÖNORM B 1600 ist hier strenger, mehr dazu weiter unten.

  4. 4 · Vorhaben

    Neubau, Umbau oder Bestand?

    • Neubau: Die Markierung gehört dazu.
    • Zu- und Umbau: Was beim Zu- oder Umbau neu entsteht oder verändert wird, muss markiert werden. Erleichterungen wie bei Rampen oder Aufzügen gibt es dafür nicht. Bestehende Glasflächen, die unverändert bleiben, dürfen so bleiben, wenn es nicht unsicherer wird als vorher.
    • Bestehendes Gebäude ohne Umbau: Eine Pflicht zum Nachrüsten steht nicht in der OIB-Richtlinie. Ob andere Vorschriften für Ihr Gebäude gelten, klären Sie im Zweifel mit der Behörde. Nachträglich markieren geht jederzeit, die Folie kommt auf das vorhandene Glas.

    Abweichen dürfen Sie nur mit einem Antrag bei der Baubehörde, wenn Sie nachweisen, dass Ihre Lösung genauso sicher ist.

Gut zu wissen: Die Markierung kommt zum Sicherheitsglas dazu, sie ersetzt es nicht. Ganzglastüren, Glas in Türen bis 1,50 m Höhe und Glaswände entlang von Gehflächen bis 85 cm Höhe müssen nach der OIB-Richtlinie aus Sicherheitsglas sein. Wo sich viele Menschen drängen können, gilt das bis 1,50 m.

Nach ÖNORM B 1600

So wird richtig markiert.

Die OIB-Richtlinie sagt nur, dass markiert werden muss. Wie hoch, wie breit und wie kontrastreich, steht in der ÖNORM B 1600 „Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen“. Sie ist der Stand der Technik. Verbindlich wird sie, wenn sie im Auftrag, in der Ausschreibung oder im Bescheid steht.

Was jede Markierung braucht

  • Ein heller und ein dunkler Teil, gleich viel Fläche, gleichmäßig verteilt. So sieht man die Markierung vor einem dunklen Hintergrund genauso wie vor einem hellen. Am besten wirken hell und dunkel, wenn sie direkt aneinanderstoßen.
  • Starker Kontrast zwischen hell und dunkel: in der Regel Kontraststufe K II, bei breiten Streifen und dichten Mustern genügt K III.
  • Nicht durchsichtig. Durchsichtige oder halb durchsichtige Markierungen zählen nicht. Milchglasfolie allein genügt auch deshalb nicht, weil ihr der dunkle Teil fehlt.
  • Gut sichtbar trotz Spiegelung. Spiegelt das Glas, sieht man die Markierung von einer Seite schlecht. Abhilfe: innen und außen markieren. Auch spiegelnde Folien oder getöntes Glas können die Markierung schlucken.
  • Auf das Glas abgestimmt. Eine Folie kann verändern, wie Glas bricht. Das muss man vor dem Bekleben bedenken.

Zwei Höhen auf Hauptwegen

Auf Hauptwegen, in unübersichtlichen Räumen und dort, wo sich Wege verzweigen, empfiehlt die ÖNORM, in mindestens zwei Höhen zu markieren. Dann sieht man die Markierung im Stehen und im Sitzen und aus verschiedener Entfernung. Zusätzlich kann der Sockelbereich markiert werden.

Möglichkeit 1: zwei Streifen zwischen 90 und 150 cm
ArtStreifenKontrast hell/dunkel
Durchgehendje mindestens 6 cm hoch, über die ganze BreiteK II (mindestens 0,5)
Durchgehend, breiterje mindestens 10 cm hoch, über die ganze BreiteK III (mindestens 0,4) genügt
Unterbrochenmindestens 10 cm hoch, aus einzelnen Stücken; Lücken höchstens 3 cm, mindestens dreimal so viel markiert wie frei (zum Beispiel 6 cm Strich, 2 cm Lücke)K II
Möglichkeit 2: Muster zwischen 90 und 130 cm
ArtFläche und LückenKontrast hell/dunkel
Mustermindestens doppelt so viel markiert wie frei; keine freie Stelle größer als ein Kreis mit 5 cm Durchmesser; das schmalste Teil mindestens so breit wie die größte LückeK II
Dichtes Mustermindestens dreimal so viel markiert wie frei; keine freie Stelle größer als ein Kreis mit 3 cm DurchmesserK III genügt

Statt Streifen geht auch eine flächige Markierung aus Formen, Buchstaben, Ziffern oder einem Logo.

Skizze: Höhen der GlasmarkierungZwei Glastüren von vorne. Links zwei Streifen im Bereich zwischen 90 und 150 cm Höhe, rechts ein Muster im Bereich zwischen 90 und 130 cm Höhe. Jede Markierung hat einen hellen und einen dunklen Teil.90 cm130 cm150 cm0Zwei StreifenMuster
Eigene Skizze, nicht maßstäblich genau: Streifen zwischen 90 und 150 cm, Muster zwischen 90 und 130 cm.

Glastüren

Bei Glastüren zeigt die Markierung auch, wo es aufgeht.

Bei einer Glastür soll man auch erkennen, auf welcher Seite sie sich öffnen lässt. Die ÖNORM B 1600 sieht dafür vor:

  • Drücker oder Griffstange kontrastieren: Hebt sich der Türdrücker oder die senkrechte Griffstange deutlich ab (K II), ist die Öffnungsseite erkennbar.
  • Ab 60 cm Glasbreite die Schlossseite kennzeichnen, also die Seite mit dem Drücker. Beispiele der ÖNORM: ein Streifen, der schräg über ein Quadrat von 50 × 50 cm zur Schlossseite führt, oder ein senkrechter Streifen an der Schlossseite.
  • Zweiflügelige Türen, bei denen im Alltag nur ein Flügel aufgeht: Der Gehflügel wird wie eine einflügelige Tür markiert, der feste Flügel wie eine Glaswand.

Bewährt hat sich bei uns die schräge Markierung zur Öffnungsseite. Sie zeigt allen Menschen auf einen Blick, wo Griff und Öffnung sind.

Automatische Schiebetür im Elisabethinen-Krankenhaus mit zwei rot-weißen Streifen, die an der Außenkante schräg abfallen
Schiebetür im Elisabethinen-Krankenhaus Klagenfurt. Zur Referenz

OIB-Richtlinie und ÖNORM im Vergleich

PunktOIB-Richtlinie 4: Pflicht in KärntenÖNORM B 1600: Stand der Technik
Woallgemein zugäng­liche Bereiche, wo man gegen Glas laufen kannallgemein zugäng­liche Bereiche, Glas von beiden Seiten zugäng­lich
Wiekontrastie­rend, bei Tag und Nacht, von beiden Seitenzwei Streifen (90–150 cm) oder Muster (90–130 cm), hell und dunkel, meist K II (breite Streifen und dichte Muster K III)
Ausnahme RahmenGlastür mit kontrastie­rendem Flügel­rahmen ab 10 cm, egal wie breit das Glas istkontrastie­render Rand ab 10 cm (K II) nur, wenn das Glas höchstens 60 cm breit ist
Ausnahme Sockelkontrastie­render Sockel ab 30 cmSockel ab 30 cm, innen und außen K II
Öffnungs­seitekeine Vorgabeab 60 cm Glasbreite die Schloss­seite kenn­zeichnen

Eine typische Glastür mit schmalem Rahmen braucht also nach beiden Regeln eine Markierung.

So helfen wir

Markierung, die zu Ihrem Haus passt.

Eine Glasmarkierung muss nicht nach Baustelle aussehen. Wir fertigen sie in unserer Werkstatt und bringen sie vor Ort an. Zur Glasmarkierung gehören oft weitere Teile eines barrierefreien Leitsystems: Leitstreifen und Aufmerksamkeitsfelder am Boden, Türschilder mit Brailleschrift und Wegweiser.

Taktile Leitsysteme

  • Eingangstür einer Filiale der Sparkasse mit unterbrochenen blau-weißen Streifen und einer Markierung zur Türmitte
    Unterbrochene Streifen an der Eingangstür einer Sparkasse-Filiale. Zur Referenz
  • Glaswand im Foyer der Kärntner Sparkasse am Neuen Platz: Sichtschutzband in Milchglas-Optik mit schwarz-weißen Punktreihen
    Sichtschutzband mit Punktreihen im Foyer der Kärntner Sparkasse. Zur Referenz

Fragen und Antworten

Häufige Fragen.

Muss ich die Glastür meines Geschäfts markieren?

Bei Neubau, Zu- oder Umbau ja, wenn Kunden oder Besucher durch die Tür gehen und man dagegen laufen kann. Das verlangt in Kärnten die OIB-Richtlinie 4. Ausgenommen ist eine Glastür mit einem kontrastierenden Flügelrahmen ab 10 cm Breite oder eine Glasfläche mit einem kontrastierenden Sockel ab 30 cm Höhe. Ob für ein bestehendes Geschäft andere Vorschriften gelten, klären Sie im Zweifel mit der Behörde.

Gilt das auch in einem Wohnhaus?

In den allgemein zugänglichen Bereichen ja, etwa im Eingang und im Stiegenhaus eines Wohnhauses mit mehr als drei Wohnungen. Nicht betroffen sind Häuser mit höchstens drei Wohnungen, Reihenhäuser, die nur zum Wohnen dienen, und die Wohnungen selbst.

Reicht ein Logo oder ein Streifen in Milchglas-Optik?

Nach der OIB-Richtlinie muss die Markierung kontrastieren. Nach der ÖNORM B 1600 braucht sie einen hellen und einen dunklen Teil und darf nicht durchsichtig oder halb durchsichtig sein. Milchglas allein genügt deshalb nicht: Ihm fehlt der dunkle Teil. Ein Logo oder ein Muster geht, wenn es dicht genug ist und zwischen 90 und 130 cm Höhe liegt.

Darf ich meine Hausfarben verwenden?

Ja. Eine bestimmte Farbe schreibt weder die OIB-Richtlinie noch die ÖNORM vor. Wichtig ist, dass ein heller und ein dunkler Teil gut kontrastieren. Von Rot und Grün nebeneinander rät die ÖNORM ab, weil viele Menschen diese Farben schlecht unterscheiden.

Muss ich bestehende Glasflächen nachrüsten?

Aus der OIB-Richtlinie folgt keine Pflicht, ein unverändertes Gebäude nachzurüsten. Bauen Sie zu oder um, muss markiert werden, was dabei neu entsteht oder verändert wird. Erleichterungen wie bei Rampen oder Aufzügen gibt es dafür nicht. Bestehende Glasflächen, die unverändert bleiben, dürfen so bleiben, wenn es nicht unsicherer wird als vorher. Ob andere Vorschriften für Ihr Gebäude gelten, klären Sie im Zweifel mit der Behörde. Nachrüsten geht jederzeit: Die Folie kommt auf das vorhandene Glas.

Wird innen oder außen geklebt?

Die ÖNORM nennt das Markieren auf beiden Seiten als Mittel gegen Spiegelungen. Dann sieht man die Markierung von innen und von außen gleich gut.

Gilt das in ganz Österreich?

Die Regeln oben gelten in Kärnten. Andere Bundesländer haben eigene Bauordnungen, meist auf Grundlage der OIB-Richtlinien. Welche Ausgabe dort gilt, haben wir nicht geprüft. Die ÖNORM B 1600 gilt überall als Stand der Technik.

Stand: Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die Kärntner Bauvorschriften mit der OIB-Richtlinie 4 und die Vorgaben Ihrer Baubehörde.

Nächster Schritt

Zeigen Sie uns Ihre Glasflächen.

Ein Foto der Glastür oder Glaswand und die ungefähren Maße genügen für den Anfang. Wir melden uns mit einem Vorschlag.

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