Leitsysteme · Leitsystem-Check
Was braucht Ihr Gebäude?
Glasmarkierung, Leitstreifen, Aufmerksamkeitsfelder und Schilder zum Ertasten helfen Menschen, die schlecht oder gar nicht sehen. Gehen Sie durch ein erfundenes Bürgerzentrum und tippen Sie auf die Nummern im Bild: Sie sehen, was es ist, welche Werte gelten und welche Möglichkeiten es gibt. Danach stellen Sie die Liste für Ihr Gebäude zusammen: was in Kärnten Pflicht ist und was die ÖNORM vorsieht.
Rundgang durch ein Beispielhaus
Was bleibt: die hell-dunklen Streifen auf dem Glas.Der dunkle Streifen ist nur noch zu ahnen – deshalb ist er auch zum Ertasten.Die Geschoßzahl liest man so nicht mehr, man ertastet sie.Feld und Kantenstreifen bleiben sichtbar.Vereinfachte Darstellung von verminderter Sehschärfe und Kontrastempfindlichkeit. Jede Sehbehinderung ist anders.
1 EingangGlas und Tür
Draußen vor der Tür. Die Glasfront zeigt drei Arten, Glas zu markieren – wählen Sie unter dem Bild.

1Punkt 1: Glas sichtbar machen
Glas übersieht man leicht, vor allem bei Gegenlicht. Eine Markierung aus hellen und dunklen Teilen macht es für alle sichtbar.
Im Beispiel (Art a): Zwei durchgehende Streifen, je 6 cm breit (3 cm weiß, 3 cm rot), in 90 bis 96 cm und 144 bis 150 cm Höhe.
Im Beispiel (Art b): Zwei unterbrochene Streifen, je 10 cm breit (5 cm weiß, 5 cm rot), in 90 bis 100 cm und 140 bis 150 cm Höhe. Die Stücke sind 6 bis 30 cm lang, die Lücken 2 cm.
Im Beispiel (Art c): Ein Band aus senkrechten Balken zwischen 90 und 130 cm Höhe, 2,5 cm breit mit 1 cm Lücke, abwechselnd rot und weiß.
Das gilt:
- PflichtIn allgemein zugänglichen Bereichen Glasflächen, gegen die man laufen kann, kontrastreich markieren, sichtbar bei Tag und Nacht und von beiden Seiten. Nicht nötig bei Glastüren mit kontrastierendem Rahmen ab 10 cm oder kontrastierendem Sockel ab 30 cm. (OIB‑RL 4, 5.1.3)
- ÖNORMHell und dunkel je zur Hälfte, nicht durchsichtig, Kontraststufe K II. Ein Rahmen genügt nur bei Glas bis 60 cm Breite. (ÖNORM B 1600, 7.1.8.1)
- ÖNORMArt a: Zwei durchgehende Streifen, je mindestens 6 cm, im Bereich 90 bis 150 cm. (ÖNORM B 1600, 7.1.8.2, Variante I)
- ÖNORMArt b: Zwei unterbrochene Streifen, je mindestens 10 cm, im Bereich 90 bis 150 cm. Lücken höchstens 3 cm, mindestens dreimal so viel Folie wie Lücke. (ÖNORM B 1600, 7.1.8.2, Variante III)
- ÖNORMArt c: Ein Muster im Bereich 90 bis 130 cm mit mindestens doppelt so viel Folie wie freiem Glas. Keine Lücke größer als ein Kreis mit 5 cm Durchmesser, das schmalste Element mindestens so breit wie die größte Lücke. (ÖNORM B 1600, 7.1.8.3, Variante IV)
Möglichkeiten: Folie in Ihren Hausfarben, wenn hell und dunkel gut kontrastieren: durchgehend, unterbrochen, als Muster oder mit Logo.
Mehr dazu im Ratgeber Glasflächen markieren

Von uns montiert: Rot-weiße Glasmarkierung an einer Ganzglastür (zu Art a) 
Von uns montiert: Unterbrochene blau-weiße Streifen an der Eingangstür einer Filiale der Sparkasse (zu Art b) Zur Referenz Sparkasse 2Punkt 2: Wo die Tür aufgeht
Art a: An der Schiebetür laufen beide Streifen schräg zur Mitte. So sieht man schon von weitem, wo sich die Tür öffnet.
Art b: Ein senkrechter Bogen an der Kante verbindet die beiden Streifen. Er zeigt, wo sich die Tür öffnet.
Art c: Zur Mitte hin fällt das Muster schräg ab. So sieht man, wo sich die Tür öffnet.
Im Beispiel (Art a): Beide Streifen knicken über ein Quadrat von 50 × 50 cm ab. Der untere reicht an der Kante bis 40 cm hinunter, wie im Bild der Norm.
Im Beispiel (Art b): Der Bogen liegt 5 cm neben der Glaskante.
Im Beispiel (Art c): Die Schräge folgt einem Quadrat von 50 cm.
Das gilt:
- PflichtDie Richtlinie verlangt die Markierung, sagt aber nicht, wie. (OIB‑RL 4, 5.1.3)
- ÖNORMBei Glastüren ab 60 cm Glasbreite zusätzlich die Seite kennzeichnen, an der sie aufgehen, zum Beispiel mit der Schräge eines 50-cm-Quadrats oder einer senkrechten Markierung. (ÖNORM B 1600, 7.1.8.4, Bild 13)
Möglichkeiten: Schräge, senkrechte Markierung oder ein kontrastreicher Griff.

Von uns montiert: Rot-weiße Glasmarkierung an der Schiebetür im Elisabethinen-Krankenhaus (zu Art a) Zur Referenz Elisabethinen 
Von uns montiert: Blau-weiße Markierung mit Bogen an einer Glastür (zu Art b) 3Punkt 3: Das Leitsystem beginnt an der Tür
Gleich hinter der Schiebetür beginnt mit einem Feld aus quer liegenden Stegen der Leitstreifen zum Empfang. Draußen liegt hier ein Platz der Gemeinde. Gehört ein Vorplatz zum Gebäude, beginnt der Leitstreifen schon am Gehsteig.
Im Beispiel: Feld über die ganze Türbreite, 2,20 m breit und 40 cm tief, 6 Stege. Außen vor der Schiebetür braucht es kein eigenes Feld, weil sie nicht aufschwenkt.
Das gilt:
- PflichtDas Leitsystem gilt auch für Außenflächen, die zum Gebäude gehören. (OIB‑RL 4, 7.5.2)
- PflichtVor einer automatischen Tür braucht es ein Feld nur, wenn sie aufschwenkt und ein taktiles Leitsystem verlangt ist. (OIB‑RL 4, 2.9.5)
- ÖNORMOhne Lücke vom öffentlichen Gut (Gehsteig oder öffentlicher Platz) bis zu einer Stelle, an der immer jemand ist. (ÖNORM B 1600, 10.3.2)
- ÖNORMFeld rund 40 cm tief (± 5 cm) mit mindestens 6 Stegen. (ÖNORM V 2102, 6.3.1 und 6.3.4.2)
- ÖNORMBei einer geraden Schiebetür mit zwei Flügeln führt der Streifen auf die Mitte zwischen den Flügeln. (ÖNORM V 2102, 7.2.3)
Möglichkeiten: Leitstreifen auch außen, mit etwas höheren Stegen (V 2102, 6.1.1). Welches Material zu Ihrem Boden passt, klären wir mit Ihnen.

Von uns montiert: Leitstreifen von der Glastür zum Empfang im Elisabethinen-Krankenhaus Zur Referenz Elisabethinen
2 FoyerLeitstreifen
Drinnen führt ein Leitstreifen zum Empfang, ein zweiter zweigt zum Lift ab.

1Punkt 1: Leitstreifen innen
Auf dem Hauptweg genügt drinnen ein schmaler Streifen aus drei Stegen. Fuß und Langstock spüren ihn, das Auge sieht ihn am Kontrast.
Im Beispiel: 3 Stege, je 35 mm breit und 3,5 mm hoch, dunkel auf hellem Stein.
Das gilt:
- ÖNORMInnen reicht die halbe Breite, rund 20 cm mit 3 Stegen, nur erhaben. (ÖNORM V 2102, 6.3.2)
- ÖNORMStege 35 mm breit (± 5 mm), innen 3,5 mm hoch (± 0,5 mm). (ÖNORM V 2102, 6.1.1)
- ÖNORMKontrast zum Boden trocken und nass mindestens K IV. (ÖNORM V 2102, 6.2; B 1600, 10.4.2)
- ÖNORMZu Wänden und Möbeln mindestens 40 cm, besser 50 cm Abstand. (ÖNORM V 2102, 5.1.3)
Möglichkeiten: Aufgeklebte Stege aus Kunststoff in Schwarz oder einer anderen Kontrastfarbe, in Stein eingefräste Rillen oder Einzelelemente aus Metall. Ist der Boden zu dunkel, sorgt ein heller Begleitstreifen von mindestens 15 cm für den Kontrast (V 2102, 6.2). Was zu Ihrem Boden passt, klären wir mit Ihnen.

Von uns montiert: Schwarze Leitstreifen auf Marmorboden in einer Schulaula 2Punkt 2: Wo sich der Weg teilt
An der Abzweigung liegt ein quadratisches Feld mit doppeltem Rahmen. Es sagt: Hier geht es auch woanders hin, in diesem Beispiel links zum Lift.
Im Beispiel: 40 × 40 cm, Rahmen aus Stegen, innen frei.
Das gilt:
- ÖNORMAn jeder Abzweigung ein Feld. Innen als freies Feld mit Rahmen oder als Feld aus Noppen, Seitenlänge rund 40 cm (± 5 cm). (ÖNORM V 2102, 6.3.3.2)
Möglichkeiten: Einfacher oder doppelter Rahmen oder ein Feld aus Noppen.

Von uns montiert: Leitstreifen mit Feldern an den Abzweigungen im Foyer vor Lift und Stiege 3Punkt 3: Der Weg zum Lift
Zum Lift hat der Streifen vier Stege und in der Mitte eine Lücke. Wer das ertastet, weiß: Hier geht es zum Aufzug.
Im Bild folgt ein Besucher mit weißem Langstock dem Streifen zum Lift.
Im Beispiel: Rund 30 cm breit, ohne Mittelsteg. An der Ecke geht er ohne Feld im rechten Winkel weiter.
Das gilt:
- ÖNORMZum Aufzug in Dreiviertel-Breite (rund 30 cm) ohne Mittelsteg, direkt zur Ruftaste. Richtungswechsel führt man bevorzugt im Winkel weiter. (ÖNORM V 2102, 6.3.2 mit Bild 11; 7.3.6; 6.3.3.1)
4Punkt 4: Am Lift
Feld, Ruftaste und Geschoßzahl zum Ertasten. Die Nahaufnahme zeigt es genauer.
5Punkt 5: Angekommen: der Empfang
Kurz vor der Theke endet der Leitstreifen mittig in einem Feld aus quer liegenden Stegen. Es sagt: Hier sind Sie angekommen.
Im Beispiel: Feld 80 × 40 cm, 6 Stege, 50 cm vor der Theke.
Das gilt:
- ÖNORMDas Ende eines Leitsystems darf ein Feld markieren, rund 40 cm tief (± 5 cm) mit mindestens 6 Stegen. (ÖNORM V 2102, 6.3.4.2 und 6.3.1)
- ÖNORMZu Möbeln mindestens 40 cm, besser 50 cm Abstand. (ÖNORM V 2102, 5.1.3)
6Punkt 6: Eine Stelle, an der immer jemand ist
Das Leitsystem führt dorthin, wo immer jemand ist und weiterhilft. Gibt es keinen besetzten Empfang, führt der Streifen zu einer Klingel mit Gegensprechanlage.
Das gilt:
- PflichtIn Gebäuden, die barrierefrei sein müssen und keine Wohnhäuser sind, je nach Größe und Zweck ein taktiles oder akustisches Leitsystem, immer zusätzlich zu den Wegweisern. (OIB‑RL 4, 7.5.2)
- ÖNORMJe nach Größe und Zweck, dann immer taktil (akustisch allein genügt nicht), ohne Lücke vom öffentlichen Gut bis zur ständig besetzten Stelle, sonst bis zur Klingel mit Gegensprechanlage. (ÖNORM B 1600, 10.3.2)
Möglichkeiten: Leitstreifen zu Info, Kassa, Portier oder Klingel. Was „je nach Größe und Zweck“ für Ihr Gebäude heißt, klären wir mit Ihnen.
7Punkt 7: Wegweiser für die Augen
Wer gut sieht, liest den Wegweiser. Wer schlecht sieht, spürt den Boden. Beides gehört zusammen.
Das gilt:
- PflichtDas Tast- oder Hörsystem kommt zusätzlich zu den Wegweisern. (OIB‑RL 4, 7.5.2)
- ÖNORMSchilder bevorzugt hell auf dunkel, matt, Kontraststufe K II. (ÖNORM B 1600, 10.3.1.1 und 10.4.2)
- ÖNORMDarunter mindestens 2,10 m frei. (ÖNORM B 1600, 7.2.4)
Möglichkeiten: Wegweiser, Raumschilder und Übersichtstafeln im selben Erscheinungsbild.

Von uns montiert: Flur mit Decken- und Raumschildern
3 LiftNahaufnahme
Am Ende des Wegs zum Lift.

1Punkt 1: Bis zur Ruftaste
Der Streifen ohne Mittelsteg führt genau auf die Ruftaste zu.
Das gilt:
- ÖNORMLeitstreifen direkt zur Ruftaste, in Dreiviertel-Breite ohne Mittelsteg. (ÖNORM V 2102, 7.3.6; 6.3.2 mit Bild 11)
2Punkt 2: Hier ist der Lift
Ein Feld aus quer liegenden Stegen, mittig vor der Ruftaste, sagt: Hier ist der Lift.
Im Beispiel: 80 × 40 cm, 6 Stege, 50 cm vor der Wand.
Das gilt:
- PflichtVor der Lifttür eine freie Fläche von 1,50 m Durchmesser zum Wenden. (OIB‑RL 4, 2.3.1)
- ÖNORMAm Lift verlangt ist nur, dass der Leitstreifen direkt zur Ruftaste führt. (ÖNORM V 2102, 7.3.6)
- ÖNORMAm Ende eines Leitstreifens darf ein Feld liegen, so wie hier: rund 40 cm tief (± 5 cm) mit mindestens 6 Stegen. (ÖNORM V 2102, 6.3.4.2 und 6.3.1)
3Punkt 3: Geschoß zum Ertasten
Neben der Ruftaste steht die Geschoßzahl in erhabener Schrift und darunter in Brailleschrift.
Im Beispiel: Schild 6 × 6 cm in 1 m Höhe, Ziffer 30 mm, 1 mm erhaben.
Das gilt:
- ÖNORMGeschoßzahl neben der Ruftaste, 90 bis 110 cm hoch, Ziffern 15 bis 40 mm. (ÖNORM B 1600, 7.3.4.1.3)
- ÖNORMSchrift 0,8 bis 1,2 mm erhaben, Brailleschrift nach den Maßen der Norm. (ÖNORM V 2105, 4.1 und 4.2)
- ÖNORMLifttür und Rahmen heben sich ab, Kontraststufe K IV. (ÖNORM B 1600, 7.3.4.2.1)
Möglichkeiten: Geschoßschilder, Türschilder mit Brailleschrift und ein Übersichtsplan zum Ertasten am Eingang. Inhalte und Brailleschrift stimmen wir mit Ihnen ab.

Ausschnitt vergrößert: die Ruftaste und rechts daneben das Geschoßschild „0“ mit Brailleschrift.
4 Stiegeoben im 1. Stock
Oben an der Stiege: Hier geht es hinunter ins Erdgeschoß.

1Punkt 1: Achtung, Stiege abwärts
Oben vor der Stiege liegt über die ganze Breite ein Feld aus quer liegenden Stegen. Es warnt: Hier geht es hinunter. Unten braucht es kein solches Feld.
Im Beispiel: 6 Stege, 40 cm tief, über die ganze Laufbreite, 40 cm vor der ersten Stufenkante.
Das gilt:
- PflichtIn Gebäuden, die barrierefrei sein müssen, vor jeder Stiege, die hinunterführt. Ausgenommen sind Stiegen in Treppenhäusern sowie in Alters- und Pflegeheimen und Krankenhäusern. (OIB‑RL 4, 3.2.5)
- ÖNORMÜber die ganze Laufbreite, 30 bis 40 cm vor der ersten Stufenkante, rund 40 cm tief, auch ohne Leitsystem. (ÖNORM V 2102, 7.3.4 und 6.3.4.2)
- ÖNORMIn allen allgemein zugänglichen Bereichen. Ausgenommen sind nur räumlich abgeschlossene Treppenhäuser. (ÖNORM B 1600, 7.3.2.5)
Klären: Ob das Feld auch in Gebäuden verlangt ist, die nicht barrierefrei sein müssen, ist nicht eindeutig geregelt – das klären wir mit Ihnen.
Möglichkeiten: Aufgeklebt oder eingefräst, innen und außen.

Von uns montiert: Schulstiege von oben: Aufmerksamkeitsfeld vor der Stiege abwärts 2Punkt 2: Kanten sichtbar machen
Ein dunkler Streifen an der Kante zeigt, wo die Stufe endet, an der ersten und letzten Stufe jedes Laufs.
Im Beispiel: An der obersten und an der untersten Stufe.
Das gilt:
- PflichtIn Gebäuden, die barrierefrei sein müssen, mindestens die erste und letzte Stufe jedes Laufs, über die ganze Breite an der Vorderkante. (OIB‑RL 4, 3.2.5)
- ÖNORMAn allen Stiegen in allgemein zugänglichen Bereichen, mindestens 5 cm breit, höchstens 5 cm von der Kante, Kontraststufe K III. Bei Stiegen mit höchstens 5 Stufen jede Stufe. Die senkrechte Fläche der Stufe muss nicht markiert werden. (ÖNORM B 1600, 7.3.2.5)
Möglichkeiten: Rutschhemmende Streifen zum Aufkleben oder eingelegte Profile, innen und außen. Eingelegte Profile halten länger (B 1600, 10.3.1.2).

Von uns montiert: Weiße Stufenmarkierung an einer Außentreppe 3Punkt 3: Handlauf auf beiden Seiten
Beidseits ein Handlauf, der oben und unten 30 cm weitergeht. So hat man schon vor der ersten Stufe Halt. Das freie Ende führt bis zum Boden, damit niemand mit dem Stock darunter gerät.
Im Beispiel: Eiche, 42 mm dick, 90 cm hoch, am Ende ein Pfosten bis zum Boden.
Das gilt:
- PflichtAb 2 Stufen auf beiden Seiten, 85 bis 90 cm hoch. In Gebäuden, die barrierefrei sein müssen, oben und unten 30 cm weiter und kontrastreich zur Wand. (OIB‑RL 4, 3.2.6 und 7.6)
- PflichtBei Zu- und Umbauten im Bestand sind 85 bis 100 cm möglich. (OIB‑RL 4, 7.7.6)
- ÖNORMRund, 30 bis 45 mm dick, mindestens 4 cm von der Wand, Halter von unten mindestens 8 cm unter der Oberkante, über Zwischenpodeste weitergeführt, Enden nach unten oder zur Seite gebogen, Kontraststufe K IV. (ÖNORM B 1600, 7.3.2.3)
Möglichkeiten: Schilder lassen sich auch an vorhandenen Handläufen anbringen.

Von uns montiert: Handläufe an einer Stiege mit Aufmerksamkeitsfeld und markierten Stufenkanten 4Punkt 4: Schild am Handlauf
An jedem Ende jedes Handlaufs ein Schild: wo man ist und wo es hinausgeht. Die Nahaufnahme zeigt es genauer.
Das gilt:
- ÖNORMAm Anfang und Ende aller Handläufe. (ÖNORM V 2105, 5.1.2.3; B 1600, 10.3.2)
- Die OIB-Richtlinie 4 verlangt die Schilder nicht.
5Punkt 5: Glas auch von innen
Die Markierung klebt auf beiden Seiten des Glases. So sieht man sie auch von innen.
Das gilt:
- PflichtGut sichtbar von beiden Seiten. (OIB‑RL 4, 5.1.3)
- ÖNORMGegen Spiegelungen hilft es, auf beiden Seiten zu markieren. (ÖNORM B 1600, 7.1.8.1)
5 HandlaufNahaufnahme
Das Schild oben am Handlauf an der Wand.

1Punkt 1: Weg ins Freie
Das grüne Feld zeigt mit dem Pfeil zum Ausgang. Führt der Fluchtweg nicht zum normalen Ausgang, kommt neben den Pfeil ein Strich.
Das gilt:
- ÖNORMAn Fluchtwegen tastbare Schilder an den Handläufen. Ausgang weiß auf grün, der Pfeil zeigt immer zum Ausgang. (ÖNORM V 2105, 5.1.2.5 und 5.1.2.3)
- ÖNORMGrün nie auf Rot. (ÖNORM V 2105, 5.2.1.3)

Von uns montiert: Handlaufschild mit Geschoß, Ausgangszeichen und Brailleschrift 2Punkt 2: „1.OG“ zum Ertasten
Das Geschoß in erhabener Großschrift, zur Hand hin geneigt. Unten an der Stiege steht „EG“.
Im Beispiel: Schrift 15 mm hoch, 1 mm erhaben, Lesefläche 35° geneigt.
Das gilt:
- ÖNORMAm Anfang und Ende aller Handläufe, bevorzugt am in Gehrichtung rechten. (ÖNORM V 2105, 5.1.2.3)
- ÖNORMGroßbuchstaben, bevorzugt 15 mm hoch, 0,8 bis 1,2 mm erhaben. (ÖNORM V 2105, 4.1)
- ÖNORMLesefläche 30 bis 45° geneigt, Schild bevorzugt weiß oder schwarz. (ÖNORM V 2105, 5.2.1.2 und 5.2.1.3)
- ÖNORMKontraststufe K II. (ÖNORM B 1600, 10.4.2)

Von uns montiert: Handlaufschild EG mit Brailleschrift und erhabenem Pfeil 3Punkt 3: Brailleschrift für die Finger
Die Punktschrift sitzt auf der abgewandten Seite. Für das Auge steht sie auf dem Kopf, für die Finger, die den Handlauf umgreifen, ist sie richtig herum.
Das gilt:
- ÖNORMBrailleschrift immer zusätzlich zur Normalschrift. Punkte 1,2 bis 1,8 mm groß und 0,6 bis 0,9 mm hoch, Punktabstand 2,7 mm, Zeichenabstand 6,6 mm. (ÖNORM V 2105, 4.2)
- ÖNORMSchilder ersetzen, wenn mehr als 30 % der Höhe abgegriffen sind. (ÖNORM V 2105, 5.3)
Möglichkeiten: Kunststoff geklebt oder Metall, lackiert oder eloxiert und genietet, witterungs- und abriebfest (V 2105, 5.2). Inhalte und Brailleschrift stimmen wir mit Ihnen ab. Die ÖNORM sieht dafür Fachleute der Blinden- und Sehbehindertenverbände vor (V 2105, 5.1).
Allgemeine Information, Stand Oktober 2026, keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die Kärntner Bauvorschriften mit der OIB-Richtlinie 4 und die Vorgaben Ihrer Baubehörde, ÖNORMEN dann, wenn sie im Auftrag, in der Ausschreibung oder im Bescheid stehen. Wir klären das gern für Ihr Gebäude.
Begriffe kurz erklärt
- Leitstreifen
- Streifen aus erhabenen Stegen am Boden. Man folgt ihm mit dem Langstock oder spürt ihn unter den Füßen.
- Aufmerksamkeitsfeld
- Feld am Boden, das zum Anhalten auffordert, etwa oben vor Stiegen, die hinunterführen, an Abzweigungen oder am Ende des Wegs.
- Stege
- Die erhabenen Teile im Leitstreifen, je 35 mm breit, innen 3,5 mm hoch (ÖNORM V 2102, 6.1.1).
- Kontraststufe
- Wie stark sich hell und dunkel unterscheiden (ÖNORM B 1600, 10.4). K II: Der helle Teil wirft mindestens dreimal so viel Licht zurück wie der dunkle. K III: gut doppelt so viel. K IV: knapp doppelt so viel.
- Pflicht und ÖNORM
- Pflicht ist, was die OIB-Richtlinie 4 verlangt. In Kärnten gilt sie über die Bautechnikverordnung 2024. Die ÖNORMEN beschreiben den Stand der Technik. Verbindlich werden sie, wenn sie im Auftrag, in der Ausschreibung oder im Bescheid stehen.
Checkliste
Ihre Liste in drei Fragen.
Antippen genügt. Das Ergebnis steht gleich darunter, zum Drucken oder als Anfrage.
Ein Lauf sind die Stufen von einem Absatz zum nächsten.
Oder der Tag, an dem es abgenommen wird.
Beispiel: Amt, Neubau, mit Glas, Stiegen (2 Läufe), Lift, Empfang und automatischer Schiebetür
Wählen Sie oben Ihr Gebäude, dann steht hier Ihre Liste.
Amt oder Gemeinde · Neubau · Glastüren oder Glaswände, Stiegen (2 Läufe), Lift, Empfang, automatische Türen (Schiebetür)
Ihr Gebäude ist nach den Kärntner Bauvorschriften barrierefrei zu planen (K‑BV § 39 Abs. 1).
7 Punkte Pflicht, 11 nach ÖNORM, 1 klären wir mit Ihnen, 1 empfohlen.
Pflicht Pflicht nach Kärntner Baurecht (OIB‑RL 4)
- Taktiles Leitsystem – Je nach Größe und Zweck des Gebäudes ein taktiles oder akustisches Leitsystem, zusätzlich zu den Wegweisern, im Gebäude und auf den Außenflächen, die dazugehören. (OIB‑RL 4, 7.5.2)
- Automatische Türen – Automatische Türen öffnen früh genug und schließen verzögert. (OIB‑RL 4, 2.9.5) Für Ihre Planung
- Glasmarkierung – Glastüren und Glaswände, gegen die man laufen kann, kontrastreich markieren, sichtbar bei Tag und Nacht und von beiden Seiten. Nicht nötig bei Glastüren mit kontrastierendem Rahmen ab 10 cm oder bei einem kontrastierenden Sockel ab 30 cm. (OIB‑RL 4, 5.1.3)
- Aufmerksamkeitsfeld vor Stiegen abwärts – Oben vor jeder Stiege abwärts ein Aufmerksamkeitsfeld, außer in Treppenhäusern. (OIB‑RL 4, 3.2.5)
- Stufenmarkierung – Mindestens die erste und die letzte Stufe jedes Laufs über die ganze Breite an der Vorderkante kontrastreich markieren. (OIB‑RL 4, 3.2.5)
- Handläufe – Ab 2 Stufen auf beiden Seiten ein Handlauf, 85 bis 90 cm hoch. Oben und unten 30 cm über die Stufenkante weiterführen und kontrastreich zur Wand. (OIB‑RL 4, 3.2.6 und 7.6) Für Ihre Planung
- Kontraste im Gebäude – Türen heben sich vom Rahmen ab, Wände vom Boden, Handläufe von der Wand. (OIB‑RL 4, 7.6) Für Ihre Planung
ÖNORM Nach ÖNORM (Stand der Technik)
- Taktiles Leitsystem – Nach ÖNORM je nach Größe und Zweck, dann immer taktil (akustisch allein genügt nicht): ohne Lücke vom öffentlichen Gut (Gehsteig oder öffentlicher Platz) bis zu einer Stelle, an der immer jemand ist, sonst bis zur Klingel mit Gegensprechanlage. Leitstreifen und Aufmerksamkeitsfelder nach ÖNORM V 2102. Ziel ist Ihr Empfang oder Ihre Kassa. Ein Ast führt direkt zur Ruftaste des Lifts (V 2102, 7.3.6). (ÖNORM B 1600, 10.3.2)
- Automatische Türen – Vor einer geraden Schiebetür braucht es kein Feld. Der Leitstreifen führt auf die Schließkante, bei zwei Flügeln auf die Mitte. Stehen die Flügel im Winkel zueinander, liegt auf der vorspringenden Seite ein Feld in Türbreite, 30 bis 40 cm vor der Tür. (ÖNORM V 2102, 7.2.3)
- Glasmarkierung – Zwei Streifen zwischen 90 und 150 cm oder ein Muster zwischen 90 und 130 cm, halb hell und halb dunkel, nicht durchsichtig, Kontraststufe K II. Ein Rahmen ersetzt die Markierung nur bei Glas bis 60 cm Breite, ein Sockel braucht innen und außen K II. (ÖNORM B 1600, 7.1.8.1 bis 7.1.8.3)
- Öffnungsseite der Glastüren – Bei Glastüren ab 60 cm Glasbreite zusätzlich zeigen, wo die Tür aufgeht, zum Beispiel mit einer Schräge oder einer senkrechten Markierung. (ÖNORM B 1600, 7.1.8.4)
- Geschoßzahl am Lift – Neben der Ruftaste die Geschoßzahl zum Ertasten, 90 bis 110 cm hoch, Ziffern 15 bis 40 mm. Lifttür und Rahmen heben sich ab, Kontraststufe K IV. (ÖNORM B 1600, 7.3.4.1.3 und 7.3.4.2.1)
- Aufmerksamkeitsfeld vor Stiegen abwärts – Über die ganze Laufbreite, 30 bis 40 cm vor der ersten Stufenkante, rund 40 cm tief mit mindestens 6 Stegen, auch ohne Leitsystem. (ÖNORM V 2102, 7.3.4 und 6.3.4.2; B 1600, 7.3.2.5)
- Stufenmarkierung – An allen Stiegen in allgemein zugänglichen Bereichen: Streifen mindestens 5 cm breit, höchstens 5 cm von der Kante, Kontraststufe K III. Bei Stiegen mit höchstens 5 Stufen jede Stufe. (ÖNORM B 1600, 7.3.2.5)
- Handläufe – Rund, 30 bis 45 mm dick, mindestens 4 cm von der Wand, Halter von unten, über Zwischenpodeste weitergeführt, Enden nach unten oder zur Seite gebogen, Kontraststufe K IV. (ÖNORM B 1600, 7.3.2.3) Für Ihre Planung
- Handlaufschilder – Am Anfang und Ende jedes Handlaufs ein tastbares Schild mit Geschoß und Richtung zum Ausgang, an Fluchtwegen immer. Die OIB-Richtlinie 4 verlangt sie nicht. (ÖNORM V 2105, 5.1.2.3 und 5.1.2.5; B 1600, 10.3.2)
- Tastbare Türschilder – Neben der Tür an der Seite des Türgriffs, 140 bis 160 cm hoch, erhabene Schrift 15 mm und Brailleschrift. WC-Türen immer mit Damen, Herren und barrierefrei. (ÖNORM B 1600, 10.3.2)
- Kontraste im Gebäude – Jeweils mindestens Kontraststufe K IV. (ÖNORM B 1600, 10.4.2) Für Ihre Planung
Klären Klären wir mit Ihnen
- Taktiles Leitsystem – Was „je nach Größe und Zweck“ für Ihr Gebäude heißt, klären wir mit Ihnen. (OIB‑RL 4, 7.5.2)
Empfohlen Empfohlen
- Tastbarer Übersichtsplan – Ein Plan des Gebäudes zum Ertasten, am besten gleich beim Eingang. Inhalt und Maße stimmen wir mit Ihnen ab.
„Für Ihre Planung“: gehört dazu, liefern wir aber nicht selbst – zur Info für Architekt oder Baumeister.
Läuft Ihr Bauverfahren schon länger, kann noch die frühere Fassung der Regeln gelten (K‑BTV 2024, § 8).
Die Checkliste folgt den Regeln in Kärnten. Andere Bundesländer haben eigene Bauordnungen, meist auf Grundlage der OIB-Richtlinien.
Was wir von Ihnen brauchen
- Grundriss (PDF oder DWG)
- Fotos von Eingang, Stiegen und Glasflächen
- Bodenbelag
- Termin der Fertigstellung oder Abnahme
- Auflagen aus Bescheid oder Ausschreibung
Die ÖNORM sieht vor, Planung und Abnahme mit Fachleuten der Blinden- und Sehbehindertenverbände abzustimmen (V 2105, 5.1).
Allgemeine Information, Stand Oktober 2026, keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die Kärntner Bauvorschriften mit der OIB-Richtlinie 4 und die Vorgaben Ihrer Baubehörde, ÖNORMEN dann, wenn sie im Auftrag, in der Ausschreibung oder im Bescheid stehen. Wir klären das gern für Ihr Gebäude.
Mehr zu Pflicht und Normen: Häufige Fragen
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Nächster Schritt
Ihre Liste als Anfrage.
Ihr Ergebnis steht schon in der Mail. Grundriss und Fotos hängen Sie einfach an, im Anfrageformular laden Sie sie gleich hoch.
Kein Mailprogramm? und an kontakt@roither.net schicken.
Aus einer Hand
Alles aus derselben Werkstatt.
Gleiche Farbe, gleiche Schrift, in einem Termin montiert. Probieren Sie auch die anderen Werkzeuge aus.





